{"id":94,"date":"2012-02-24T19:19:56","date_gmt":"2012-02-24T19:19:56","guid":{"rendered":"http:\/\/junkersbuero.com\/?page_id=94"},"modified":"2026-03-18T16:19:47","modified_gmt":"2026-03-18T16:19:47","slug":"agbs","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/junkersbuero.com\/?page_id=94","title":{"rendered":"AGB JUNKERS BUERO"},"content":{"rendered":"<p><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen <\/strong>JUNKERS BUERO\/ Andrea M. Junker<\/p>\n<p><strong>1. Allgemeines<\/strong><br \/>\nF\u00fcr s\u00e4mtliche Gesch\u00e4fte zwischen Kund:innen bzw. Auftraggeber:innen und JUNKERS BUERO,\u00a0 Andrea M. Junker, Storchengasse 24 (T. 7-8), 1150 Wien (nachfolgend Agentur genannt) gelten ausschliesslich diese &#8222;Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen&#8220;.<br \/>\nEntgegenstehende Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich anerkannt werden. Von diesen &#8222;Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen&#8220; abweichende oder diese erg\u00e4nzende Vereinbarungen bed\u00fcrfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser &#8222;Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen&#8220; unwirksam sein, so ber\u00fchrt dies nicht die \u00fcbrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Vertr\u00e4ge.\u00a0 Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am n\u00e4chsten kommt, zu ersetzen.<\/p>\n<p><strong>2. Vertragsabschluss<\/strong><br \/>\nGrundlage der Gesch\u00e4ftsbeziehungen ist das jeweilige Angebot, in dem alle vereinbarten Dienstleistungen (Leistungsumfang) sowie Verg\u00fctung festgehalten werden.<span style=\"text-decoration: underline;\"> Die Angebote der Agentur sind freibleibend.<\/span><\/p>\n<p><strong>3. Event-Leistungsumfang<\/strong><br \/>\n3.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbest\u00e4tigung. Nebenabreden oder Ab\u00e4nderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistung ver\u00e4ndern, bed\u00fcrfen der schriftlichen Form.<\/p>\n<p>3.2. \u00c4nderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt die Agentur der Auftraggeber:in unverz\u00fcglich mit. Soweit durch die Ver\u00e4nderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich ber\u00fchrt wird, steht \u2013 aufgrund dieser Abweichungen \u2013 der Auftraggeber:in kein K\u00fcndigungsrecht zu. Die Agentur ist berechtigt, in Abstimmung mit der Auftraggeber:in Teile des Veranstaltungsablaufes in Abweichung von der Leistungsbeschreibung zu ver\u00e4ndern.<\/p>\n<p>3.3. Soweit die Agentur Vertr\u00e4ge zur Durchf\u00fchrung einer Veranstaltung mit Dritten schliesst, erfolgt ein solcher Vertragsabschluss im Namen und mit Vollmacht des Auftraggebers. Dies betrifft insbesondere die Anmietung von R\u00e4umen, den Abschluss von Vertr\u00e4gen im Gastronomiebereich, sowie den Abschluss von Vertr\u00e4gen mit Dienstleistern und K\u00fcnstlern, sowie Genehmigungsverfahren.<\/p>\n<p><strong>4. Event-Leistung und Honorar<\/strong><br \/>\n4.1. Der Auftraggeber stellt der Agentur unabh\u00e4ngig von dem vereinbarten Agenturhonorar ein Projekt-Budget laut schriftlichem Kostenvoranschlag zur Verf\u00fcgung. Dieses Budget darf nur mit ausdr\u00fccklicher Zustimmung der Auftraggeber:in \u00fcberschritten werden.<\/p>\n<p>4.2. Wenn nicht anders vereinbart, entsteht der Entgeldanspruch der Agentur f\u00fcr jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde.<\/p>\n<p>4.3. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorsch\u00fcsse zu verlangen. Die Agentur verpflichtet sich nach den Grunds\u00e4tzen eines sorgf\u00e4ltigen Kaufmanns unter Beachtung der Interessen der Auftraggeber:in dieses Geld f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der Events einzusetzen. Die f\u00fcr die Durchf\u00fchrung des Events notwendigen Betr\u00e4ge werden durch der Auftraggeber:in der Agentur innerhalb eines vereinbarten Zeitpunktes zur Verf\u00fcgung gestellt. N\u00f6tige Zwischenfinanzierungen werden vollumf\u00e4nglich in Rechnung gestellt und k\u00f6nnen mit bis zu 5,5 % p.a. verrechnet werden.<\/p>\n<p>4.4. Kostenvoranschl\u00e4ge der Agentur sind unverbindliche Angebote. Kosten werden nach tats\u00e4chlich erbrachten Leistungen berechnet und in Rechnung gestellt.<\/p>\n<p><strong>5. Pr\u00e4sentation<\/strong><br \/>\nErh\u00e4lt die Agentur nach der Teilnahme an einer Pr\u00e4sentation (Pitch) keinen Auftrag, so verbleiben einzelne Konzept Ideen und der gesamte Inhalt der Pr\u00e4sentation Eigentum der Agentur. Die Kundin ist nicht berechtigt, diese \u2013 in welcher Form auch immer \u2013 weiter zu nutzen. Unterlagen sind bei Ablehnung vielmehr unverz\u00fcglich und ohne Aufforderung der Agentur zur\u00fcckzustellen.<\/p>\n<p><strong>6. Eigentumsrecht und Urheberschutz<\/strong><br \/>\n6.1. Alle Leistungen der Agentur (z.B. K\u00fcnstlerische Ideen, Logistische Tricks, Crossmediale Ans\u00e4tze, Konzepte f\u00fcr Veranstaltungen etc.) auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum der Agentur. Die Kundin erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der Agentur darf die Kundin die Leistungen der Agentur nur selbst, ausschliesslich in \u00d6sterreich und nur f\u00fcr die Dauer des Vertrages nutzen.<\/p>\n<p>6.2. \u00c4nderungen von Leistungen der Agentur durch den Auftraggeber sind nur mit ausdr\u00fccklicher Zustimmung der Agentur und \u2013 soweit die Leistungen urheberrechtlich gesch\u00fctzt sind \u2013 des Urhebers zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>6.3. F\u00fcr die Nutzung von Leistungen der Agentur, die \u00fcber den urspr\u00fcnglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist \u2013 unabh\u00e4ngig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich gesch\u00fctzt ist \u2013 die Zustimmung der Agentur erforderlich. Daf\u00fcr steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Verg\u00fctung zu.<\/p>\n<p>6.4.<strong> Konkurrenzschutz\u00a0<\/strong><br \/>\nK\u00fcnstler:innen,\u00a0 Lieferanten &amp; Dienstleister:innen, die dem Kunden von der Agentur neu vorgestellt wurden, d\u00fcrfen von der Auftraggeber:in in den n\u00e4chsten drei Jahren ausschliesslich \u00fcber die Agentur gebucht werden. Dies gilt auch, wenn die neuen Gewerke direkt von der Auftraggeber:in gezahlt wurden. Bei Verst\u00f6ssen werden 15 % des neueren Auftragswerts des jeweiligen Dienstleisters an Agentur f\u00e4llig.<\/p>\n<p><strong>7. K\u00fcndigung<\/strong><br \/>\n7.1. Der Auftraggeber ist berechtigt, das Vertragsverh\u00e4ltnis mit der Agentur jederzeit zu k\u00fcndigen. Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverh\u00e4ltnisses verpflichtet den Auftraggeber jedoch zur Zahlung der vereinbarten Honorare bzw. schon erbrachter Vorleistungen.<\/p>\n<p>7.2. Die Vertragsparteien vereinbaren ausdr\u00fccklich, dass eine K\u00fcrzung des Honorars aufgrund ersparter Aufwendungen von der Agentur ausgeschlossen ist.<\/p>\n<p>7.3. Der Grund zur ausserordentlichen K\u00fcndigung f\u00fcr beide Vertragsparteien bleibt hiervon unber\u00fchrt. Dieses Recht steht der Agentur insbesondere dann zu, wenn das vereinbarte Honorar durch den Auftraggeber nicht zum F\u00e4lligkeitszeitpunkt gezahlt wird.<\/p>\n<p>7.4. Ferner, wenn trotz Aufforderung Budgetleistungen im Rahmen der vertraglichen Abrede nicht gezahlt werden.<\/p>\n<p><strong>8. Haftung<\/strong><br \/>\n8.1. Die Agentur verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung und sorgf\u00e4ltigen Auswahl und \u00dcberwachung der Leistungstr\u00e4ger nach den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns.<\/p>\n<p>8.2. Die Haftung von der Agentur richtet sich ausschliesslich nach den schriftlichen Vereinbarungen der Parteien. Alle hierin nicht ausdr\u00fccklich zugestandenen Anspr\u00fcche \u2013 auch Schadenersatzanspr\u00fcche, gleich aus welchem Rechtsgrund \u2013 sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Vertragsverletzung durch die Agentur, durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen.<\/p>\n<p>8.3. Dar\u00fcber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, dass ein Schadenersatzanspruch gegen die Agentur der H\u00f6he nach, gleich aus welchem Rechtsgrunde, auf das vereinbarte Honorar beschr\u00e4nkt ist.<\/p>\n<p>8.4. Soweit der Agentur im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung Schadenersatzanspr\u00fcche gegen Dritte zustehen, tritt die Agentur derartige Ersatzanspr\u00fcche auch an der Auftraggeber:in ab, sofern dieser die Abtretung derartiger k\u00fcnftiger Anspr\u00fcche annimmt. In einem solchen Fall stehen der Auftraggeber:in gegen die Agentur keine weiteren Anspr\u00fcche zu. Die Auftraggeber:in ist berechtigt, derartige Anspr\u00fcche auf eigene Kosten durchzusetzen.<\/p>\n<p>8.5. Die Auftraggeber:in als Veranstalter:in verpflichtet sich, f\u00fcr die Veranstaltung eine Veranstalterhaftpflicht Versicherung abzuschliessen.<\/p>\n<p><strong>9. Zahlung<\/strong><br \/>\n9.1. Rechnungen der Agentur sind sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen f\u00e4llig. Bei versp\u00e4teter Zahlung gelten Verzugszinsen in der H\u00f6he von 3,5 Prozent p.a. \u00fcber der Bankrate als vereinbart. Bei Mahnungen Mahngeb\u00fchren von 10.- Euro pauschal.<\/p>\n<p>9.2. Die Kundin darf nur mit unbestrittenen Forderungen aufrechnen oder ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht geltend machen.<\/p>\n<p>9.3. Alle genannten Preise verstehen sich in Euro zuz\u00fcglich der gesetzlich definierten Mehrwertsteuer. Zahlungen sind, sofern keine Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, ohne jeden Abzug sofort nach Erhalt der Rechnung f\u00e4llig.<\/p>\n<p><strong>10. Gew\u00e4hrleistung und Schadenersatz<\/strong><br \/>\n10.1. Die Kundin hat allf\u00e4llige Reklamationen innerhalb von drei Werktagen nach Leistung durch die Agentur schriftlich geltend zu machen und zu begr\u00fcnden. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Schadenersatz zu. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass ein Schadenersatzanspruch gegen die Agentur der H\u00f6he nach, gleich aus welchem Rechtsgrunde, auf das vereinbarte Honorar beschr\u00e4nkt ist.<\/p>\n<p>10.2. Schadenersatzanspr\u00fcche der Kundin, insbesondere wegen Unm\u00f6glichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollst\u00e4ndiger Leistung oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit der Agentur beruhen.<\/p>\n<p><strong>11. Anzuwendendes Recht<\/strong><br \/>\nAuf die Rechtsbeziehungen zwischen Kunden und Agentur und auf die Frage eines g\u00fcltig zustande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschlie\u00dflich \u00f6sterreichisches Recht anzuwenden.<br \/>\n<strong><br \/>\n12. Gerichtsstand<\/strong><br \/>\nDer Gerichtsstand ist Wien. Die Agentur ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, f\u00fcr den Kunden zust\u00e4ndiges Gericht anzurufen.<\/p>\n<p><strong>13. Nebenabreden \/ Schriftform<\/strong><br \/>\n13.1. Die Vertragsparteien vereinbaren strenge Vertraulichkeit \u00fcber alle sich aus dem Gesch\u00e4ftsverkehr ergebenen Kenntnisse gegen\u00fcber Dritten, auch nach Beendigung des Vertragsverh\u00e4ltnisses.<\/p>\n<p>13.2. Sollte eine oder mehrere in diesem Vertrag getroffene Vereinbarung rechtlich unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im \u00dcbrigen nicht ber\u00fchrt.<\/p>\n<p>13.3. Anspr\u00fcche und sonstige Anspr\u00fcche aus diesem Vertrag k\u00f6nnen von dem Auftraggeber nur unter vorheriger schriftlicher Zustimmung von der Agentur abgetreten werden. Der\/die Auftraggeber:in wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Vertragsabwicklung Daten gespeichert werden<\/p>\n<p><em>( AGB\u00a0<\/em><em>Fassung \u00a0IV.. 2026 \/ JUNKERS BUERO, Wien <\/em><em>\u00a0)\u00a0<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen JUNKERS BUERO\/ Andrea M. Junker 1. Allgemeines F\u00fcr s\u00e4mtliche Gesch\u00e4fte zwischen Kund:innen bzw. Auftraggeber:innen und JUNKERS BUERO,\u00a0 Andrea M. Junker, Storchengasse 24 (T. 7-8), 1150 Wien (nachfolgend Agentur genannt) gelten ausschliesslich diese &#8222;Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen&#8220;. Entgegenstehende Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich anerkannt werden. 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