AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen JUNKERS BUERO/ Andrea M. Junker

1. Allgemeines
Für sämtliche Geschäfte zwischen Kund:innen bzw. Auftraggeber:innen und JUNKERS BUERO,  Andrea M. Junker, Storchengasse 24 (T. 7-8), 1150 Wien (nachfolgend Agentur genannt) gelten ausschliesslich diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“.
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich anerkannt werden. Von diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ unwirksam sein, so berührt dies nicht die übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge.  Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Vertragsabschluss
Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist das jeweilige Angebot, in dem alle vereinbarten Dienstleistungen (Leistungsumfang) sowie Vergütung festgehalten werden. Die Angebote der Agentur sind freibleibend.

3. Event-Leistungsumfang
3.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Nebenabreden oder Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Form.

3.2. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt die Agentur der Auftraggeber:in unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht – aufgrund dieser Abweichungen – der Auftraggeber:in kein Kündigungsrecht zu. Die Agentur ist berechtigt, in Abstimmung mit der Auftraggeber:in Teile des Veranstaltungsablaufes in Abweichung von der Leistungsbeschreibung zu verändern.

3.3. Soweit die Agentur Verträge zur Durchführung einer Veranstaltung mit Dritten schliesst, erfolgt ein solcher Vertragsabschluss im Namen und mit Vollmacht des Auftraggebers. Dies betrifft insbesondere die Anmietung von Räumen, den Abschluss von Verträgen im Gastronomiebereich, sowie den Abschluss von Verträgen mit Dienstleistern und Künstlern, sowie Genehmigungsverfahren.

4. Event-Leistung und Honorar
4.1. Der Auftraggeber stellt der Agentur unabhängig von dem vereinbarten Agenturhonorar ein Projekt-Budget laut schriftlichem Kostenvoranschlag zur Verfügung. Dieses Budget darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Auftraggeber:in überschritten werden.

4.2. Wenn nicht anders vereinbart, entsteht der Entgeltanspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde.

4.3. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Die Agentur verpflichtet sich nach den Grundsätzen eines sorgfältigen Kaufmanns unter Beachtung der Interessen der Auftraggeber:in dieses Geld für die Durchführung der Events einzusetzen. Die für die Durchführung des Events notwendigen Beträge werden durch der Auftraggeber:in der Agentur innerhalb eines vereinbarten Zeitpunktes zur Verfügung gestellt. Nötige Zwischenfinanzierungen werden vollumfänglich in Rechnung gestellt und können mit bis zu 5,5 % p.a. verrechnet werden.

4.4. Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindliche Angebote. Kosten werden nach tatsächlich erbrachten Leistungen berechnet und in Rechnung gestellt.

5. Präsentation
Erhält die Agentur nach der Teilnahme an einer Präsentation (Pitch) keinen Auftrag, so verbleiben einzelne Konzept Ideen und der gesamte Inhalt der Präsentation Eigentum der Agentur. Die Kundin ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer – weiter zu nutzen. Unterlagen sind bei Ablehnung vielmehr unverzüglich und ohne Auffordeung der Agentur zurückzustellen.

6. Eigentumsrecht und Urheberschutz
6.1. Alle Leistungen der Agentur (z.B. Künstlerische Ideen, Logistische Tricks, Crossmediale Ansätze, Konzepte für Veranstaltungen etc.) auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum der Agentur. Die Kundin erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der Agentur darf die Kundin die Leistungen der Agentur nur selbst, ausschliesslich in Österreich und nur für die Dauer des Vertrages nutzen.

6.2. Änderungen von Leistungen der Agentur durch den Auftraggeber sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.

6.3. Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

6.4. Künstler:innen,  Lieferanten & Dienstleister:innen, die dem Kunden von der Agentur neu vorgestellt wurden, dürfen von der Auftraggeber:in in den nächsten drei Jahren ausschliesslich über die Agentur gebucht werden. Dies gilt auch, wenn die neuen Gewerke direkt von der Auftraggeber:in gezahlt wurden. Bei Verstössen werden 15 % des neueren Auftragswerts des jeweiligen Dienstleisters an Agentur fällig. (Konkurrenzschutz)

7. Kündigung
7.1. Der Auftraggeber ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit der Agentur jederzeit zu kündigen. Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den Auftraggeber jedoch zur Zahlung der vereinbarten Honorare bzw. schon erbrachter Vorleistungen.

7.2. Die Vertragsparteien vereinbaren ausdrücklich, dass eine Kürzung des Honorars aufgrund ersparter Aufwendungen von der Agentur ausgeschlossen ist.

7.3. Der Grund zur ausserordentlichen Kündigung für beide Vertragsparteien bleibt hiervon unberührt. Dieses Recht steht der Agentur insbesondere dann zu, wenn das vereinbarte Honorar durch den Auftraggeber nicht zum Fälligkeitszeitpunkt gezahlt wird.

7.4. Ferner, wenn trotz Aufforderung Budgetleistungen im Rahmen der vertraglichen Abrede nicht gezahlt werden.

8. Haftung
8.1. Die Agentur verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung und sorgfältigen Auswahl und Überwachung der Leistungsträger nach den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns.

8.2. Die Haftung von der Agentur richtet sich ausschliesslich nach den schriftlichen Vereinbarungen der Parteien. Alle hierin nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche – auch Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch die Agentur, durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

8.3. Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, dass ein Schadenersatzanspruch gegen die Agentur der Höhe nach, gleich aus welchem Rechtsgrunde, auf das vereinbarte Honorar beschränkt ist.

8.4. Soweit der Agentur im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung Schadenersatzansprüche gegen Dritte zustehen, tritt die Agentur derartige Ersatzansprüche auch an der Auftraggeber:in ab, sofern dieser die Abtretung derartiger künftiger Ansprüche annimmt. In einem solchen Fall stehen der Auftraggeber:in gegen die Agentur keine weiteren Ansprüche zu. Die Auftraggeber:in ist berechtigt, derartige Ansprüche auf eigene Kosten durchzusetzen.

8.5. Die Auftraggeber:in als Veranstalter:in verpflichtet sich, für die Veranstaltung eine Veranstalterhaftpflicht Versicherung abzuschliessen.

9. Zahlung
9.1. Rechnungen der Agentur sind sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 3,5 Prozent p.a. über der Bankrate als vereinbart. Bei Mahnungen Mahngebühren von 10.- Euro pauschal.

9.2. Die Kundin darf nur mit unbestrittenen Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

9.3. Alle genannten Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlich definierten Mehrwertsteuer. Zahlungen sind, sofern keine Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, ohne jeden Abzug sofort nach Erhalt der Rechnung fällig.

10. Gewährleistung und Schadenersatz
10.1. Die Kundin hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Werktagen nach Leistung durch die Agentur schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Schadenersatz zu. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass ein Schadenersatzanspruch gegen die Agentur der Höhe nach, gleich aus welchem Rechtsgrunde, auf das vereinbarte Honorar beschränkt ist.

10.2. Schadenersatzansprüche der Kundin, insbesondere wegen Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur beruhen.

11. Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Kunden und Agentur und auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.

12. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Wien. Die Agentur ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Kunden zuständiges Gericht anzurufen.

13. Nebenabreden / Schriftform
13.1. Die Vertragsparteien vereinbaren strenge Vertraulichkeit über alle sich aus dem Geschäftsverkehr ergebenen Kenntnisse gegenüber Dritten, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

13.2. Sollte eine oder mehrere in diesem Vertrag getroffene Vereinbarung rechtlich unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.

13.3. Ansprüche und sonstige Ansprüche aus diesem Vertrag können von dem Auftraggeber nur unter vorheriger schriftlicher Zustimmung von der Agentur abgetreten werden. Der/die Auftraggeber:in wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Vertragsabwicklung Daten gespeichert werden

( AGB Fassung  III. aus 2022 / JUNKERS BUERO, Wien  )