balcony air – open air Balkonkonzerte im WEST / OWA
respectful vibes only!
be kind to the people, the environment, the team & the artists –
no racism, ableism, homophobia, or discrimination of any kind!
PLATZORDNUNG ENG below
Mit dem Betreten des Geländes erkennen alle Besucher*innen diese Platzordnung an.
Der Geltungsbereich umfasst den Veranstaltungsbereich innerhalb des „U“ des ehemaligen Direktionsgebäudes im OWA – nachfolgend „Gelände“ genannt.
Die Platzordnung gilt ab 3 Stunden vor Veranstaltungsbeginn bis 1 Stunde nach Veranstaltungsende.
A) HAFTUNG / BETRETEN DES GELÄNDES
Das Betreten und die Nutzung des Geländes erfolgen auf eigene Gefahr.
Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden oder Unfälle.
Bitte achtet auf Unebenheiten, Gehsteigkanten sowie unterschiedliche Beleuchtungsverhältnisse am Gelände.
Bei Absage der Veranstaltung werden keine entstandenen Kosten (z. B. Anreise oder Unterkunft) ersetzt.
Unfälle oder Schäden sind unverzüglich dem Veranstalter, dem Sicherheitsdienst oder Einsatzkräften zu melden.
B) KONTROLLEN DURCH DEN SICHERHEITSDIENST
Mit dem Betreten des Geländes erklären sich Besucher*innen mit möglichen Sicherheitskontrollen durch den gekennzeichneten Sicherheitsdienst einverstanden. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten. Andernfalls kann der Zutritt verweigert werden.
Der Sicherheitsdienst ist berechtigt, Personen hinsichtlich Alkohol- oder Drogenkonsums sowie auf das Mitführen gefährlicher oder verbotener Gegenstände zu kontrollieren. Dazu können Bekleidung und mitgeführte Taschen oder Behältnisse überprüft werden.
Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen oder Kontrollen verweigern, kann der Zutritt untersagt bzw. ein Verweis vom Gelände ausgesprochen werden.
Kontrollen können auch bereits am Gelände befindlichen Personen gegenüber durchgeführt werden.
C) ALKOHOL / JUGENDSCHUTZ
Es gelten die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen:
- Personen unter 16 Jahren dürfen keine alkoholischen Getränke erwerben oder konsumieren.
- Personen unter 18 Jahren dürfen keine alkoholischen Getränke mit gebranntem Alkohol erwerben oder konsumieren.
Der Veranstalter behält sich entsprechende Kontrollen durch Mitarbeitende und Behörden vor.
Mitgebrachte alkoholische Getränke, insbesondere Glasflaschen, sind am Veranstaltungsareal nicht erlaubt und können ohne Ersatzanspruch abgenommen werden. Verwahrung erfolgt in dafür vorgesehenen Behälter am Eingang – spätere Abholung möglich.
Stark alkoholisierte Personen, die sich selbst oder andere gefährden, können vom Gelände verwiesen werden.
D) PRÄVENTION / AWARENESS
Awareness-Team vor Ort
Awareness bedeutet Achtsamkeit, Respekt und gegenseitige Rücksichtnahme. Ziel ist ein sicherer Ort für alle – frei von Diskriminierung, Belästigung und übergriffigem Verhalten.
Das Awareness-Team ist sichtbar (durch Westen) am Gelände unterwegs und unterstützt bei unangenehmen Situationen, Grenzüberschreitungen oder wenn Hilfe benötigt wird.
Wenn du Unterstützung brauchst:
- sprich direkt das Awareness-Team an oder
- melde dich bei der Bar bzw. beim Sicherheitsteam/Veranstaltungsteam.
Rassismus, Sexismus, Queerfeindlichkeit, Ableismus sowie jede Form diskriminierenden oder übergriffigen Verhaltens werden nicht toleriert.
E) UMWELTSCHUTZ
Bitte entsorgt Eure Abfälle – insbesondere auch Zigarettenstummel – ausschließlich in den dafür vorgesehenen Behältern.
F) VERBOTE
Folgende Gegenstände und Verhaltensweisen sind am Gelände untersagt:
- Waffen aller Art sowie Gegenstände, die als Waffen verwendet werden können, pyrotechnische Gegenstände, feuergefährliche Flüssigkeiten, Pyrotechnik, Drogen und andere Rauschmittel, Glasflaschen, sowie hochprozentige alkoholische Getränke.
- Rassistisches, diskriminierendes, nationalsozialistisches, sexistisches oder politisches Propagandamaterial –
(sowie alle anderen werbenden Materialien nur mit Erlaubnis der Veranstalterin.)
Im Zweifelsfall entscheidet der Sicherheitsdienst über die Zulässigkeit eines Gegenstandes.
Personen mit verbotenen Gegenständen kann der Zutritt verweigert oder ein Verweis vom Gelände ausgesprochen werden.
- Die Mitnahme von Tieren ist untersagt. Ausgenommen sind Blindenführ- und Partnerhunde mit Führgeschirr.
- Fahrräder und Roller dürfen ausschließlich an den vorgesehenen Abstellplätzen abgestellt werden. Das Befestigen an Zäunen, Aufbauten oder Absperrungen ist aus Sicherheitsgründen verboten.
Widerrechtlich abgestellte Fahrräder oder Roller können kostenpflichtig entfernt werden. Für etwaige Schäden wird keine Haftung übernommen.
G) SICHERHEIT / VERHALTEN IN NOTFÄLLEN
- Verhalten bei Unwetter
Bei Sturm, Gewitter, Hagel oder Glatteis haben Besucher*innen eigenverantwortlich geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen.
Bitte meidet insbesondere:
- den Aufenthalt unter Bäumen
- die Nähe zu technischen Aufbauten
Anweisungen des Sicherheitsdienstes sowie Durchsagen sind unbedingt zu beachten.
- Verhalten in Notfällen
Im Gefahrenfall (Brand, Unfall etc.) bitte sofort den Sicherheitsdienst und / oder Einsatzkräfte informieren:
- Feuerwehr: 122
- Polizei: 133
- Rettung: 144
Wichtige Reihenfolge:
- Ruhe bewahren
- Eigene Sicherheit beachten
- Erste Hilfe leisten, wenn möglich
- Räumung / Evakuierung
Im Falle einer Räumung oder Evakuierung ist den Anweisungen der Veranstalterin, des Sicherheitsdienstes sowie der Einsatzkräfte unbedingt Folge zu leisten.
Bitte Ruhe bewahren und die Durchsagen beachten.
H) RECHTSFOLGEN
Verstöße gegen diese Platzordnung können zu einem Verweis vom Gelände führen.
Straf- oder verwaltungsrechtlich relevante Handlungen werden zur Anzeige gebracht. Der Sicherheitsdienst ist berechtigt, dafür notwendige Personendaten aufzunehmen.
Personen, die diese Platzordnung nicht anerkennen, dürfen sich nicht am Gelände aufhalten.
I) ANORDNUNGEN
Den Anweisungen von:
- Sicherheitsdienst / Mitarbeitenden des Veranstalters
- Einsatzkräften / Organen der Stadt Wien
- Grundstückseigentümer*innen bzw. Verwaltung
ist Folge zu leisten.
Alle Personen am Gelände haben sich respektvoll und rücksichtsvoll zu verhalten. Niemand darf gefährdet, belästigt oder geschädigt werden.
Ebenso ist auf einen sorgfältigen Umgang mit Aufbauten, Einrichtungen (zb WCs) oder Grünflächen und technischem Equipment zu achten.
J) FOTO-, TON- UND VIDEOAUFNAHMEN
Mit dem Betreten des Geländes erklären sich Besucher*innen damit einverstanden, dass während der Veranstaltung Bild-, Ton- und Videoaufnahmen gemacht und veröffentlicht werden können.
Diese Aufnahmen dürfen im Rahmen der Berichterstattung sowie für Dokumentations- und Werbezwecke zeitlich und räumlich uneingeschränkt verwendet werden.
Eigene Ton- und Bildaufnahmen sind ausschließlich für den privaten Gebrauch erlaubt. Eine öffentliche oder kommerzielle Weiterverbreitung – insbesondere über Internet, Radio oder Fernsehen – ist ohne ausdrückliche Genehmigung nicht gestattet.
Ausgenommen davon sind akkreditierte Medienvertreter*innen.
VERANSTALTERIN
JUNKERS BUERO – Kultur- & Eventmanagement
Andrea M. Junker
aj@junkersbuero.com
Englisch : :…………………………………………………………………………………………………………
HOUSE RULES
By entering the premises, all visitors accept these house rules.
The scope of application covers the event area within the “U” of the former administration building at OWA – hereinafter referred to as the “premises.”
These house rules apply from 3 hours before the start of the event until 1 hour after the end of the event.
A) LIABILITY / ACCESS TO THE PREMISES
Entering and using the premises is at your own risk.
Legal guardians are liable for their children. The organiser assumes no liability for damages or accidents.
Please be aware of uneven surfaces, curb edges, and varying lighting conditions on the premises.
In the event of cancellation of the event, any incurred costs (e.g. travel or accommodation) will not be reimbursed.
Accidents or damages must be reported immediately to the organiser, security staff, or emergency services.